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Gedenken an die Unterzeichnung der Charta der Heimatvertriebenen

Am 5. August 2015 fanden sich wie alljährlich Vertreter der im BdV vereinten ostdeutschen Landsmannschaften und weitere Besucher zur Erinnerung an die Charta der Heimatvertriebenen beim Gedenkstein am Rheinufer unterhalb der Beethovenhalle ein.
Dr. Ehrenfried Mathiak, der Vorsitzende der Landsmannschaft Ostpreußen, Kreisgruppe Bonn, würdigte in seiner Ansprache die vor 65 Jahren am 15. August 1950 unterzeichnete Charta als einen „Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Integration“, „noch lange vor der Zeit als die Politik und die Parteien in Europa Europa … als Ziel angegeben haben“. Zugleich stellte er fest, wenn die Heimatvertriebenen „aber auch ihr Recht auf die Heimat geltend gemacht haben“, „ist“ dies „keine Revanche, sondern nur die Inanspruchnahme eines Menschenrechtes, ein Menschenrecht, das nun auch in den Menschenrechtskonventionen anerkannt ist“. Er betonte: „…die deutschen Heimatvertriebenen“ haben „in ihrer als Grundgesetz verstandenen Charta dem Revanchismus…..eine Absage erteilt, indem sie auf Rache und Vergeltung verzichtet haben“. Die Charta sei, wie sie seinerzeit bereits der ehemalige Bundespräsident Herzog bezeichnet habe, „ein beispielgebendes frühes Zeichen der Menschlichkeit und des Willens zur Versöhnung“.
Vor diesem Hintergrund nannte es Dr. Mathiak „menschliche Größe“, dass trotz der Verweigerung des Rechts auf Heimat „dennoch Millionen der Vertriebenen nicht zuletzt mit Reisen in ihre Heimat der Aussöhnung dienten und in vielen Fällen dazu beitrugen, dass sich die Lage der in ihrer Heimat nun lebenden Menschen verbesserte“. Diese „Brückenfunktion zu den östlichen Nachbarn“ werde leider von einer innerdeutschen Opposition nicht zur Kenntnis genommen und ignoriert.
Kritik übte Dr. Mathiak daran, dass die Bundesregierung den in diesem Jahr neuen Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung mit dem bisherigen Weltflüchtlingstag am 20. Juni zusammengelegt hat. Es handele sich „um 2 Paar Schuhe“: Das aktuelle internationale Flüchtlingsleid einerseits und andererseits das nationale Gedenken an die nationale Tragödie, dass 12 Millionen Deutsche am Ende des Zweiten Weltkrieges ihre seit Jahrhunderten angestammte Heimat verloren, von dort vertrieben wurden bzw. fliehen mussten, was ca. 2 Millionen das Leben kostete“. „Es wäre befremdlich und mit dem Sinn des Weltflüchtlingstages nicht vereinbar, würde man sich inhaltlich an diesem Tage insbesondere der nationalen Tragödie widmen und vor allem die Opfer des eigenen Volkes würdigen“. Für „die Würdigung des deutschen Leids“ bleibe an diesem Tage „kein „Raum“.  Dr. Mathiak betonte: „Hierfür ist ein eigener Gedenktag für die deutschen Heimatvertriebenen notwendig und bleibt deshalb weiterhin eines unserer Kernanliegen“.
Nach der kleinen Gedenkfeier hatten die Teilnehmer Gelegenheit, bei sonnigem Sommerwetter im nahegelegenen Biergarten „Schänzchen“ Erinnerungen und Gedanken auszutauschen.
Dr. Ingolf Au
Fotos: Dr. Manfred Göttlicher

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